Das neue Heizungsgesetz

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Kunden bezüglich des neuen Heizungsgesetz und wir sehen immer wieder, wie viele Irrtümer es hier gibt. So wird oft angenommen, man müsse die Heizung zwanghaft austauschen. Das stimmt so nicht! Zunächst einmal muss man wissen, dass das Gesetz in erster Linie Zentralheizungen betrifft. Einzelöfen sind von der Pflicht des Austausches ausgenommen. Das ist wichtig zu wissen, denn viele ältere, preiswerte Häuser weisen noch einzelne Holz- oder Ölöfen auf. Sie müssen also keine Sorge haben. Selbst wenn ein Ölofen, der nicht zur zentralen Versorgung des Hauses dient, älter als 30 Jahre ist, kann dieser weiter betrieben werden.

Fazit: Es gibt viele Ausnahmen und Regelungen. Vertrauen Sie nicht einfach auf die Aussagen von „Spezialisten“. Auch ein Mitarbeiter einer bekannten deutschen Bank machte unseren Kunden gegenüber falsche Aussagen und erzeugte so Panik beim Kaufinteressenten. Wer das Gesetz nicht genau kennt, sollte sich auch nicht dazu äußern.

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