Der Immobilienkauf

Der Verkäufer einer Immobilie hat es grundsätzlich leicht. Er beauftragt im Idealfall einen seriösen Makler mit der Veräußerung seiner Immobilie, nennt seinen Wunschpreis und seine „Schmerzgrenze“ und der Immobilienmakler kümmert sich um alles weitere. Er erstellt Fotos, ein Exposé,  einen Grundriss, holt Dokumente ein, vermarktet die Immobilie, kommuniziert mit Kaufinteressenten, begleitet den Verkauf bis zur Übergabe.

Doch wie sieht es für den Käufer aus? Wir wollen Ihnen hier kurz erklären, wie ein Hauskauf im Normalfall abläuft und was es für Käufer zu beachten gilt.

Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, haben Sie bestimmt schon eine ungefähre Vorstellung von Ihrem Traumobjekt. Wenn Sie einen Partner haben und es Meinungsverschiedenheiten gibt, klären Sie diese am besten vor dem Kauf. Nichts ist schlimmer, als eine Immobilie, die zwar dem einen gefällt, aber für den Partner der Horror ist.

Sind Ihre Vorstellungen klar festgelegt, machen Sie sich auf die Suche nach einem Objekt. Sie können zwar diverse Plattformen im Internet nutzen, sind aber sicher nach einer gewissen Zeit frustriert, weil die Häuser entweder zu teuer sind oder aus einem anderen Grund einfach nicht passen. Am besten also, Sie beauftragen einen Makler mit der Suche. Wir übernehmen die Suche kostenlos für Sie und informieren Sie, sobald wir ein Haus gefunden haben, welches Ihren Idealvorstellungen entspricht.

Wir senden Ihnen Fotos und Informationen zu dem Objekt und laden Sie zur Besichtigung ein. Sie können das Haus in aller Ruhe ansehen und auch Fragen dazu stellen. Haben wir die Antwort ausnahmsweise einmal nicht sofort parat, notieren wir diese und melden uns wieder bei Ihnen. Prüfen Sie in aller Ruhe die Angaben des Verkäufers. Wenn der Preis für das Haus stimmt und Ihre Finanzierung gesichert ist, entschließen Sie sich zu einem Kauf. Sie teilen uns mit, dass Sie die Immobilie kaufen möchten und ein Notar mit dem Entwurf des Kaufvertrages beauftragt werden soll.

Wir leiten dem Notar alle nötigen Unterlagen zu und kümmern uns wie dieser um Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Es kann passieren, dass der Notar Kontakt mit Ihnen aufnimmt, wenn er spezielle Fragen hat, die den Kaufvertrag betreffen. Der Notar wirft einen Blick ins Grundbuch und prüft, ob Hypotheken, Erbbaurechte, Wegerechte, Baulasten oder andere Belastungen eingetragen sind oder ob gar bereits eine Auflassungsvormerkung vorliegt.

Ist der Vertragsentwurf fertig, sendet der Notar je eine Ausfertigung an den Käufer, den Verkäufer und den Makler mit der Bitte zur Durchsicht und Prüfung. Sind beide Vertragsparteien mit dem Inhalte des Vertrages einverstanden, schlägt der Notar einen Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages vor. In Kaufverträgen sind natürlich viele Begriffe, mit denen Sie womöglich nichts anzufangen wissen, da Sie mit diesen Dingen nicht vertraut sind. Zögern Sie bitte nicht, uns zu fragen. Wir helfen gerne!

Zum Notartermin erscheint der Käufer, der Verkäufer, eventuell ein Dolmetscher sowie der Makler. Wir als Makler müssen zwar beim Verkauf nicht anwesend sein, werden Sie aber in der Regel immer begleiten, einfach weil zwei Ohren mehr eventuelle Fehler bemerken. Im Idealfall sollte ein Notar keine Fehler machen, aber auch er ist nur ein Mensch.

Ist alles geregelt, verliest der Notar den Kaufvertragsentwurf und ein Dolmetscher, wenn nötig, übersetzt alles, damit Käufer und Verkäufer wissen, was im Vertrag steht. Hören Sie aufmerksam zu, auch wenn es anstrengend ist. Anschließend wird der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet. Doch damit sind Sie noch nicht der neue Eigentümer. Wenn Sie das Haus bezahlt haben, sind Sie zwar der Besitzer, aber noch nicht der Eigentümer. Erst wenn der Eintrag im Grundbuch erfolgt ist, sid Sie zum neuen Eigentümer geworden. Doch zurück zum Ablauf.

Nach Vertragsunterzeichnung lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen, die den Eigentümerwechsel ankündigt. Sind alle Schritte erledigt und die nötigen Voraussetzungen liegen vor, erhält der Käufer vom Notar eine Mitteilung, dass der Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers überwiesen werden kann. In manchen Fällen erfolgt die Bezahlung auf ein Anderkonto des Notars. Hat der Käufer den Kaufpreis überwiesen und die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt beglichen, kümmert sich der Notar um die Eintragung im Grundbuch.       

Damit wird der Käufer zum neuen Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten!

Wenn Sie Fragen zum Immobilienkauf haben, schreiben Sie uns bitte.

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