Der Maklervertrag

Am 23.12.2020 tritt das neue Maklerrecht in Kraft. Ab diesem Tag ist eine Werbung mit „die Provision bezahlt nur der Käufer“ oder „provisionsfrei für den Verkäufer“ unzulässig!

Alle Vereinbarungen zum Nachteil des Käufers sind ab dann unwirksam. Das bedeutet, dass wir als Makler vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision verlangen müssen.

Das neue Gesetz gilt für alle Kaufverträge über Wohnimmobilien, die von einem Immobilienmakler an eine natürliche Person nachgewiesen oder vermittelt werden.

Es gilt nicht für Gewerbeimmobilien oder bei Verkauf an juristische Personen.

Auch wenn Sie als Verkäufer nun nicht mehr um die Zahlung einer Provision herum kommen, sollten Sie dennoch ihre Immobilie über einen Makler verkaufen.

Warum? Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • beste Betreuung rund um die Uhr
  • umfangreiches Knowhow
  • Koordination von Besichtigungen
  • Anfertigung von Wertermittlungen
  • Hilfe bei unklaren Klauseln im Kaufvertrag
  • Kenntnis der geltenden Gesetze

Sie werden sehen, dass ein Verkauf über einen Makler die wesentlich bessere Option ist.

Jeder, der schon einmal versucht hat, eine Immobilie selbst zu verkaufen, weiß was wir meinen.

Ersparen Sie sich diesen Ärger und vertrauen Sie auf einen Makler ihrer Wahl!

Ihr Team von FRANKENWALD IMMOBILIEN